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KV INFO
  Der Newsletter der KV RLP für Mitglieder 05 2019  

Bestellfrist für Telematik-Anbindung ist rechtens

Das Sozialgericht München hat in einer Eilentscheidung zur Telematik-Infrastruktur (TI) den Antrag eines Augenarztes zur Aussetzung der Frist für die Bestellung der Komponenten und den damit verbundenen Honorarsanktionen abgewiesen.

 

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Telematik-Anbindung: Keine Übergangsregeln für Praxisabgebende

Auch Praxisinhaber kurz vor dem Ruhestand müssen ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anbinden. Sie sind ebenso verpflichtet, die Versichertenstammdaten abzugleichen – andernfalls drohen spätestens ab dem 1. Juli 2019 Sanktionen.

 

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Online-Umfrage zu Hygienekosten

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat eine aktuelle Online-Befragung zu den Hygienekosten in Vertragsarztpraxen gestartet. Ausgewählte Praxisinhaber können noch bis zum 30. Mai 2019 daran teilnehmen.

 

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Schnell und einfach zur Psychotherapie in der Gruppe

Patienten finden ab dem 8. Mai 2019 über das neue Online-Angebot „gruppenplatz.de“ Gruppentheapieangebote. Psychisch Erkrankten soll das Finden einer Therapiegruppe erleichtert werden. Psychotherapeutisch Tätige können bereits jetzt ihre Gruppentherapieplätze und –termine kostenlos anbieten.

 

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Neue GOP 32033 für den Harnstreifentest

Mit der reformierten Gesundheitsuntersuchung wurde zum 1. April der Harnstreifentest neu in den EBM aufgenommen und ist unter der GOP 32033 abrechenbar. 

 

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Neuer Vertrag zu Begleiterkrankungen der Hypertonie

Die KV RLP hat mit der DAK-Gesundheit (DAK-G) einen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie geschlossen. Der zum 1. April 2019 in Kraft getretenen Vereinbarung ist die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) bereits beigetreten.

 

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Kontakt

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