KV INFO
  Der Newsletter der KV RLP für Mitglieder Sonderausgabe März 2018  
 

Antwort auf das FAiRLP-Rundschreiben vom März 2018

 

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

 

der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Facharztverbandes, Kollege Dr. Klaus Sackenheim, hat in seinem Rundschreiben vom März 2018 über relevante berufspolitische Themen berichtet.
Die Ausführungen zur Laborreform können wir so nicht stehen lassen, da sie inhaltlich falsch dargestellt werden. Zudem wird hier vom Facharztverband ein Konflikt zwischen Haus- und Fachärzten geschürt, der uns bei der Interessenvertretung gegenüber dem neu aufgestellten BMG überhaupt nicht weiterhilft.

 

Zum Labor folgende Klarstellung: Die ersten Laborreformen in den 90er Jahren und die Einführung des Wirtschaftlichkeitsbonus (der Anteil der Hausärzte beträgt 70 Prozent!) im Jahr 1999 erfolgte vor der Trennung der Gesamtvergütung im Jahr 2000. Von daher kann es hier zu keinen Verschiebungen zwischen Haus- und Fachärzten gekommen sein. Seit der gesetzlich vorgegebenen Trennung der Honorare nach Haus- und Fachärzten erfolgte die Honorierung des Labors als Vorwegabzug vor der Trennung.

 

Eine Änderung erfolgte erst durch den Gesetzgeber im GKV-VSG im Jahr 2015. Dieser legte fest, dass fachärztliche Leistungen aus dem fachärztlichen Honorar zu vergüten sind (genauso wie auch radiologische Leistungen aus der fachärztlichen Gesamtvergütung honoriert werden). Dies führte zu Klagen von Hausärzten gegen den Honorarbescheid, da die Laborleistungen weiterhin vorweg vergütet wurden.

 

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat deswegen eine Arbeitsgruppe aus Haus- und Fachärzten gegründet, um eine Neuordnung der Laborvergütung vorzunehmen. Die Laborreform zum 1. April 2018 basiert also auf einem berufspolitischen Kompromiss zwischen Haus- und Fachärzten. Zu den Details der Änderungen verweisen wir auf unser Sonderrundschreiben zur Neuregelung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM), das wir Ihnen in den nächsten Tagen per Post zustellen werden sowie die Informationen auf unserer Website unter www.kv-rlp.de/41517

 

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn die gleichen Protagonisten, die im Vorstand der KV RLP bis 2016 Verantwortung für die KV RLP getragen und an diesem Kompromiss auf Bundesebene bis 2016 mitgewirkt haben, jetzt auf einmal hiergegen polemisieren.
Zudem musste auch die Liste FAiRLP in der Vertreterversammlung am 14. März 2018 zugeben, dass die regionalen Spielräume zur Laborreform sinnvoll ausgestaltet wurden. Mit der Ablehnung des HVM in der Vertreterversammlung wurde das Mandat nicht verantwortungsvoll ausgefüllt. Hätte die Vertreterversammlung den HVM nicht beschlossen, hätten ab dem 2. Quartal 2018 keine rechtssicheren Honorarbescheide erstellt werden können.

 

Und abschließend eine persönliche Anmerkung des Vorstandes: Wir leben eine konstruktive, ergebnisoffene und zielführende Auseinandersetzung in der Sache in den Gremien der KV RLP. Die berufspolitische Arbeit in unseren Fachausschüssen, der Vertreterversammlung und der Austausch mit den Berufsverbänden immer wieder von einer Liste zu diskreditieren, ist nicht zielführend.

 

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