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  Der Newsletter der KV RLP für Mitglieder 17 2017  
 

Telematik-Infrastruktur: Grünes Licht für Komponenten

 

Bislang mussten die Praxen mit der Installation der Telematik-Infrastruktur (TI) noch warten, da wichtige technische Komponenten noch gar nicht auf dem Markt verfügbar waren. Nun hat die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) erstmalig Produkte und Dienste der Industrie wie den Konnektor, das E-Health-Kartenterminal und den VPN-Zugangsdienst für den Einsatz in der TI zugelassen.

 

Auch der Praxisausweis für Ärzte soll in Kürze zur Verfügung stehen. Damit ist die erste Anwendung "Versichertenstammdaten-Management" (VSDM) per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) bald möglich. Beim VSDM wird in Echtzeit (online) automatisch überprüft, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind bzw. ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Dieser Online-Datenabgleich ist gesetzlich verpflichtend.

 

Die genannten technischen Komponenten stellen neben der Anpassung des jeweiligen Praxisverwaltungssystems die Basisausstattung dar, um eine Arztpraxis an die TI anzuschließen. Folgende Produkte und Dienste haben das Zulassungsverfahren der gematik erstmals erfolgreich durchlaufen:

 

  • der Konnektor "KoCoBox MED+" von KoCo Connector,
  • das E-Health-Kartenterminal "ORGA 6141 online" von Ingenico Healthcare,
  • der VPN-Zugangsdienst der CompuGroup Medical Deutschland,
  • Bundesdruckerei als Anbieter und Herausgeber der Praxisausweise (SMC-B-Karten). Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Bundesdruckerei jedoch zunächst die Zulassung für Zahnarztpraxen erhalten, die Zulassung für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen folgt in Kürze.

"Wir freuen uns über das Engagement der Industrieunternehmen, die mit ihren Produkten vorangehend alle Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit zum Einsatz in der Telematik-Infrastruktur erfüllt haben. Weitere Produkte verschiedener Unternehmen durchlaufen derzeit die Zulassungsverfahren", so Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik.

 

 

Frist für Einführung des VSDM verlängert

Das Versichertenstammdaten-Management ermöglicht es Ärzten und Psychotherapeuten in Echtzeit (online) automatisiert zu überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind beziehungsweise ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht.

 

Dieser Online-Datenabgleich ist gesetzlich verpflichtend. Andernfalls drohen den Ärzten und Psychotherapeuten solange Honorarkürzungen von pauschal einem Prozent, bis die Prüfung durchgeführt wird.

 

Erst jüngst hat der Bundesrat die Frist für die flächendeckende Einführung des VSDM durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Psychotherapeuten auf den 31. Dezember 2018 verlängert. Das heißt, der Online-Datenabgleich muss erst ab dem 1. Januar 2019 erfolgen.

 

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