KV INFO
  Der Newsletter der KV RLP für Mitglieder 16 2017  
 

TI / SNK: Ordentliches Kündigungsrecht beim KV Safenet* Provider

 

Heute sind bereits mehr als 110000 Ärzte und Psychotherapeuten ans Sichere Netz der KVen (SNK) angebunden. Viele Ärzte fragen sich nun, was mit dem KV-SafeNet Vertrag geschieht. Denn mit der Einführung der TI können sich Ärzte künftig über den Konnektor in das SNK einwählen.

 

Kündigungsrecht für KV-SafeNet*-Anschluss

Praxen, die heute das SNK nutzen und auf die TI umsteigen, können ihren Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. So müssen sie nicht zwei Anschlüsse parallel betreiben und finanzieren.

 

Sind Ärzten und Psychotherapeuten einzelne Anwendungen im SNK besonders wichtig, empfiehlt es sich, bei deren Anbieter nachzufragen, ob diese Anwendungen nach der Übergangsfrist in der TI erreichbar sein werden.

 

Weitere Informationen dazu hat die KBV unter folgendem Link zusammengestellt: http://www.kbv.de/html/14231.php

 

* Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

 

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