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Der Newsletter der KV RLP für Mitglieder
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04 2018 |
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Laborreform: Neuer Wirtschaftlichkeitsbonus für Praxen |
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In den vergangenen Jahren sind bundesweit die Kosten für Laborleistungen so stark angestiegen, dass die Laborleistungen immer mehr auf Kosten der haus- und fachärztlichen Grundversorgung gestützt werden mussten. Deshalb haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf die erste Stufe der Laborreform ab 1. April 2018 geeinigt.
Außerdem ändert sich die Systematik zum Wirtschaftlichkeitsbonus grundlegend. Für Praxen wichtig zu wissen: Die Kennnummern für Ausnahmeindikationen befreien nur noch bestimmte Labor-Gebührenordnungspositionen von der Anrechnung auf den Wirtschaftlichkeitsbonus.
Alle Details zur neuen Laborreform und Wirtschaftlichkeitsbonus
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